Kin­der­rech­te wer­den Ver­letzt — und jetzt?

Kapi­tel 4 von 4

Am Tele­fon mel­den sich erwach­se­ne Helfer:innen, die extra dafür aus­ge­bil­det wur­den mit Kin­dern und Jugend­li­chen zu spre­chen. Wenn ihr nicht mit Erwach­se­nen spre­chen möch­tet, dann gibt es auch Teams „Jugend­li­che bera­ten Jugend­li­che“. Die Jugend­li­chen sind sams­tags für dich da. Wenn da gar nicht spre­chen möch­test, kannst du auch eine E‑Mail schrei­ben. Du fin­dest die Kon­takt­da­ten unter www.nummergegenkummer.de

Und noch was: die Gesprä­che blei­ben anonym. Ihr müsst nicht euren Namen nen­nen. Das Gespräch erscheint nicht auf der Tele­fon­rech­nung und die Helfer:innen kön­nen dei­ne Tele­fon­num­mer nicht sehen.

Was tun wenn…

… ihr euch fragt, ob ein Kin­der­rech­te ver­letzt wur­de?
… ihr einen Ver­dacht habt, aber nicht ganz sicher seid?

… wenn sich eine Sache so rich­tig schlecht anfühlt und
    ihr gar nicht wisst, wie ihr da raus kommt
… ihr nie­man­den habt, dem ihr euch anver­trau­en könnt in
    einer wich­ti­gen Sache

… ihr in der Schu­le gemobbt werdet

In einer sol­chen Situa­ti­on gibt es immer noch ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, an wen ihr euch wen­den könnt. Manch­mal sind es die Eltern, oder jemand aus der Ver­wandt­schaft, eine Nach­ba­rin, die ihr nett fin­det,  eine Leh­re­rin oder ein Leh­rer. Es kann auch ein Trai­ner oder eine Trai­ne­rin aus eurem Sport­ver­ein sein, viel­leicht die Sozi­al­päd­ago­gin in der Schule? 

Manch­mal ist es auch wich­tig direkt zur Poli­zei zu gehen, oder sich gleich an das Jugend­amt zu wenden.

 Wenn ihr mit Experten:innen für die Pro­ble­me von Kin­dern und Jugend­li­chen reden wollt, dann könnt ihr die „Num­mer gegen Kum­mer“ anru­fen. Sie lautet:

0800/116111

Bei Kin­der­rechts­ver­let­zun­gen kann man sich beim Aus­schuss für die Rech­te der Kin­der beschwe­ren. Der Aus­schuss hat sei­nen Sitz in Genf. Das Ver­fah­ren nennt man Individualbeschwerdeverfahren…

Am 14. April 2014 ist das 3. Fakul­ta­tiv­pro­to­koll zur Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on, das ein Indi­vi­du­al­be­schwer­de­ver­fah­ren beinhal­tet, in Kraft getre­ten.
Der Weg eines Indi­vi­du­al­be­schwer­de­ver­fah­rens kann dann beschrit­ten wer­den, wenn der natio­na­le Rechts­weg erfolg­los durch­lau­fen wor­den ist. Dann kön­nen sich die Kin­der und Jugend­li­chen direkt an den Aus­schuss für Kin­der­rech­te der Ver­ein­ten Natio­nen wen­den. Jede durch einen Staat began­ge­ne Ver­let­zung eines Rechts, dass durch die Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on oder eines sei­ner Zusatz­pro­to­kol­le garan­tiert wird, kann dort gerügt wer­den. Zum Schutz vor Benach­tei­li­gun­gen kön­nen die Beschwer­de ein­rei­chen­den Kin­der auch Schutz­maß­nah­men bean­spru­chen.
Mit dem 3. Fakul­ta­tiv­pro­to­koll ist auch ein Unter­su­chungs­ver­fah­ren fest­ge­legt für den Fall  beson­ders schwe­rer Ver­let­zun­gen der Kin­der­rech­te. Dann kann auch ohne die kon­kre­te Beschwer­de eines Kin­des eine Unter­su­chung durch den Aus­schuss für Kin­der­rech­te erfolgen.

Was denkst du?
Kann­test du die Mög­lich­keit Kin­der­rechts­ver­let­zun­gen zu mel­den?
Wür­dest du sie nut­zen oder ande­ren davon erzählen?

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