För­der­rech­te — 

Schu­le oder doch lie­ber arbeiten?

Kapi­tel 2 von 3

In Deutsch­land ist der Arti­kel 28 der UN-KRK durch die Schul­pflicht rea­li­siert.
Damit ist das Recht auf Bil­dung sichergestellt.

Welt­weit gehen hin­ge­gen 263 Mil­lio­nen Kin­der und Jugend­li­che nicht zur Schu­le. Dies hat ein neu­er UNESCO-Bericht fest­ge­stellt. Davon sind 63 Mil­lio­nen Kin­der im Grundschulalter. 

Armut ist der Haupt­grund dafür, wes­halb Kin­der die Schu­le nicht besu­chen. Dies zeigt den engen Zusam­men­hang zwi­schen Bil­dung und Reich­tum. Aber: Bil­dung ist ein Men­schen­recht. Anstatt eine Schu­le zu besu­chen, müs­sen vie­le Kin­der arbei­ten, um zum Fami­li­en­ein­kom­men bei­zu­tra­gen. Vie­le die­ser Arbeits­be­din­gun­gen – ins­be­son­de­re im glo­ba­len Süden — fal­len unter den Begriff der „aus­beu­te­ri­schen“ Kin­der­ar­beit. Die UN-KRK stellt in Arti­kel 32 klar, dass jedes Kind das Recht hat, “vor wirt­schaft­li­cher Aus­beu­tung“ geschützt zu werden.

Drei Haupt­kri­te­ri­en eig­nen sich, um Kin­der­ar­beit zu bestim­men:
a) das Alter des Kin­des,
b) die Art der Beschäf­ti­gung und die zu erwar­ten­den Aus­wir­kun­gen auf das Kind
c) die Beein­träch­ti­gung der Schul­aus­bil­dung.
Sind ein oder meh­re­re die­ser Kri­te­ri­en erfüllt, liegt Kin­der­ar­beit vor

Der UN-Kin­der­rechts­aus­schuss sieht Män­gel an dt. Schu­len, die unbe­dingt beho­ben wer­den müssen.

Er for­dert, dass
… das Bil­dungs­sys­te­me der ein­zel­nen Bun­des­län­der ange­gli­chen wer­den muss, um mehr Mobi­li­tät unter Schü­lern und Stu­den­ten zu ermög­li­chen.
…die frü­he Ver­tei­lung auf unter­schied­li­che Schul­for­men zurück­ge­nom­men wer­den muss, da sie zu gro­ßer Chan­cen­un­gleich­heit bei­trägt
…das  Lehr­per­so­nal bes­ser qua­li­fi­ziert wer­den muss, um Gewalt zu erken­nen und zu bekämpfen.

Das Deut­sche Kin­der­hilfs­werk geht davon aus, dass Kin­der­ar­beit in Deutsch­land nicht bloß exis­tiert, son­dern nahe­zu ein Mas­sen­phä­no­men ist. Hier gibt es Kin­der, die gera­de mal das Grund­schul­al­ter erreicht haben — und trotz­dem das Fami­li­en­ein­kom­men bestrei­ten. Ein Bei­spiel sind Mini-Influencer:innen.

Kin­der­ar­beit ist in Deutsch­land ver­bo­ten. Grund­sätz­lich sol­len Kin­der nach § 5 Jugend­ar­beits­schutz­ge­setz (JArb­SchG) gar nicht arbei­ten. Es gibt jedoch eini­ge Aus­nah­men von die­sem Ver­bot im Rah­men eines Betriebs­prak­ti­kums oder leich­te Arbei­ten für Kin­der über 13 Jah­ren, wenn die Eltern zustim­men und eine täg­li­che Arbeits­zeit von zwei Stun­den nicht über­schrit­ten wird.

Die UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on ver­bie­tet aus­drück­lich „aus­beu­te­ri­sche Kin­der­ar­beit“. In vie­len Län­dern müs­sen Kin­der arbei­ten, um ihre Fami­li­en zu unter­stüt­zen und das eige­ne Über­le­ben zu sichern. Des­halb schlie­ßen sich arbei­ten­de Kin­der in Län­dern des glo­ba­len Südens zu Orga­ni­sa­tio­nen zusam­men und for­dern aus­drück­lich ein Recht zu arbei­ten. Es geht ihnen dar­um, ihre Stel­lung im wirt­schaft­li­chen Leben zu stär­ken und sich gegen Aus­beu­tung und unge­rech­te Behand­lung weh­ren zu können.

Was denkst du?
Ist Influencer:in sein Kin­der­ar­beit oder doch nur ein Hobby? 

Schu­le oder doch lie­ber schon arbei­ten gehen? Kann es auch gut sein schon als Kind viel Geld zu verdienen?