Am Telefon melden sich erwachsene Helfer:innen, die extra dafür ausgebildet wurden mit Kindern und Jugendlichen zu sprechen. Wenn ihr nicht mit Erwachsenen sprechen möchtet, dann gibt es auch Teams „Jugendliche beraten Jugendliche“. Die Jugendlichen sind samstags für dich da. Wenn da gar nicht sprechen möchtest, kannst du auch eine E‑Mail schreiben. Du findest die Kontaktdaten unter www.nummergegenkummer.de
Und noch was: die Gespräche bleiben anonym. Ihr müsst nicht euren Namen nennen. Das Gespräch erscheint nicht auf der Telefonrechnung und die Helfer:innen können deine Telefonnummer nicht sehen.
Was tun wenn…
… ihr euch fragt, ob ein Kinderrechte verletzt wurde? … ihr einen Verdacht habt, aber nicht ganz sicher seid? … wenn sich eine Sache so richtig schlecht anfühlt und ihr gar nicht wisst, wie ihr da raus kommt … ihr niemanden habt, dem ihr euch anvertrauen könnt in einer wichtigen Sache … ihr in der Schule gemobbt werdet
In einer solchen Situation gibt es immer noch verschiedene Möglichkeiten, an wen ihr euch wenden könnt. Manchmal sind es die Eltern, oder jemand aus der Verwandtschaft, eine Nachbarin, die ihr nett findet, eine Lehrerin oder ein Lehrer. Es kann auch ein Trainer oder eine Trainerin aus eurem Sportverein sein, vielleicht die Sozialpädagogin in der Schule?
Manchmal ist es auch wichtig direkt zur Polizei zu gehen, oder sich gleich an das Jugendamt zu wenden.
Wenn ihr mit Experten:innen für die Probleme von Kindern und Jugendlichen reden wollt, dann könnt ihr die „Nummer gegen Kummer“ anrufen. Sie lautet:
Bei Kinderrechtsverletzungen kann man sich beim Ausschuss für die Rechte der Kinder beschweren. Der Ausschuss hat seinen Sitz in Genf. Das Verfahren nennt man Individualbeschwerdeverfahren…
Am 14. April 2014 ist das 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention, das ein Individualbeschwerdeverfahren beinhaltet, in Kraft getreten. Der Weg eines Individualbeschwerdeverfahrens kann dann beschritten werden, wenn der nationale Rechtsweg erfolglos durchlaufen worden ist. Dann können sich die Kinder und Jugendlichen direkt an den Ausschussfür Kinderrechteder Vereinten Nationen wenden. Jede durch einen Staat begangene Verletzung eines Rechts, dass durch die Kinderrechtskonvention oder eines seiner Zusatzprotokolle garantiert wird, kann dort gerügt werden. Zum Schutz vor Benachteiligungen können die Beschwerde einreichenden Kinder auch Schutzmaßnahmen beanspruchen. Mit dem 3. Fakultativprotokoll ist auch ein Untersuchungsverfahren festgelegt für den Fall besonders schwerer Verletzungen der Kinderrechte. Dann kann auch ohne die konkrete Beschwerde eines Kindes eine Untersuchung durch den Ausschuss für Kinderrechte erfolgen.
Was denkst du? Kanntest du die Möglichkeit Kinderrechtsverletzungen zu melden? Würdest du sie nutzen oder anderen davon erzählen?