Gewalt hat viele Ausdrucksformen und kann von allen Menschen ausgehen: von Schüler*innen und Lehrer*innen.
Artikel 19 bezieht sich ausdrücklich auf körperliche und geistige (seelische) Gewaltanwendung. Während bei einer Prügelei auf dem Schulhof sofort eingeschritten wird, bleiben seelische Gewaltanwendungen wie, bloßstellen, beschämen oder lächerlich machen im Unterricht oft ungeahndet. Deshalb brauchen Kinder und Jugendliche auch Möglichkeiten, sich bei problematischem Umgang mit ihnen zu wehren, ohne Nachteile zu erleiden!
In einer Umfrage der Unicef namens “My place, my rights — Jetzt rede ich!” wurde unter anderem danach gefragt, ob Schüler*innen sich in ihrer Schule sicher, respektiert und geachtet fühlen.