Und was ist mit den Jugendlichen?

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Selbst­ver­ständ­lich gel­ten die Kin­der­rech­te für Jugend­li­che. Sie Kin­derrech­te zu nen­nen ist nicht der Ver­such, Jugend­li­che zu infan­ti­li­sie­ren, son­dern ist der inter­na­tio­na­len Nut­zung des Begriffs Kind geschul­det. Grund­sätz­lich gilt: alle Men­schen haben die glei­chen Rech­te.
Da Kin­der ande­re Din­ge benö­ti­gen und ande­re Bedürf­nis­se haben als Erwach­se­ne, wur­den die beson­de­ren Rech­te von Kin­dern in einem eige­nen Über­ein­kom­men (Kon­ven­ti­on) fest­ge­legt.
Aber: bin ich mit 17 Jah­ren noch ein Kind? Wir spre­chen von Jugend­li­chen, Her­an­wach­sen­den und jun­gen Menschen.

Für die UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on gilt jeder Her­an­wach­sen­de von unter 18 Jah­ren als Kind (Arti­kel 1 KRK). Hier steht: Nor­ma­ler­wei­se gel­ten Men­schen bis 18 Jah­re als Kin­der. Es sei denn, ein Staat erklärt „sei­ne“ Kin­der durch ein Gesetz schon frü­her als Erwach­sen. (In Nepal bei­spiels­wei­se ist ein Mensch schon mit 16 Jah­ren nicht mehr Kind.) 

Die Ver­ein­ten Natio­nen ist eine Orga­ni­sa­ti­on in der fast alle Staa­ten der Welt ver­tre­ten sind. Die Vertreter*innen der ver­schie­de­nen Natio­nen haben sich auf die­se spe­zi­el­len Grund­rech­te für Kin­der und Jugend­li­che geei­nigt.  Damit die Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on in einem Staat wirk­lich gilt, müs­sen die Ver­ant­wort­li­chen des Staa­tes zustim­men. In Deutsch­land hat der Bun­des­tag am 5 April 1992 zuge­stimmt, dass die Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on in Deutsch­land gilt!

Das Kin­der­hilfs­werk ist eines der ent­wick­lungs­po­li­ti­schen Orga­ne der Ver­ein­ten Natio­nen. Das Hilfs­werk arbei­tet in Län­dern des glo­ba­len Südens und unter­stützt in ca 190 Län­dern Frau­en und Kin­der. UNICEF tritt welt­weit für die Umset­zung der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on ein.

Kin­der und Jugend­li­che haben eige­ne Rech­te. Des­halb spricht man von ihnen auch als Rech­te­inha­ber. Da jun­ge Men­schen aber dar­auf ange­wie­sen sind, dass sie über ihre Rech­te auch infor­miert wer­den, haben alle Erwach­se­nen die Pflicht, Kin­der und Jugend­li­che über ihre Rech­te zu infor­mie­ren, und dar­auf zu ach­ten, dass die Rech­te jun­ger Men­schen auch gewahrt wer­den. Erwach­se­ne sind also Pflich­ten­trä­ger, sie haben die Pflicht euch über eure Rech­te zu infor­mie­ren und eure Rech­te zu achten.

Was denkst du?
Da sich die Bedürf­nis­se und Lebens­wel­ten von Kin­dern und Jugend­li­chen stark unter­schei­den, soll­te es da nicht doch spe­zi­el­le Rech­te für Jugend­li­che geben?

Wie sieht es im deutschen Gesetz aus?

Zum Bei­spiel gel­ten für das Jugend­schutz­ge­setz Men­schen im Alter von 0 bis 13 Jah­ren als Kin­der, jun­ge Men­schen zwi­schen 14 und 17 Jah­ren als Jugend­li­che (§1.1 JuSchG). Im Sozi­al­ge­setz­buch  (SGB VIII §7) gilt als Kind wer noch nicht 14 Jah­re alt ist und als Jugend­li­cher, wer 14 aber noch kei­ne 18 Jah­re ist.