Bei­ti­li­gungs­rech­te– 

Darf ich über­haupt mitbestimmen?

Kapi­tel 3 von 3

Arti­kel 12  der UN-KRK spricht von dem Recht sei­ne Mei­nung zu äußern und dem Recht auf ange­mes­se­ne Berück­sich­ti­gung der Mei­nung des Kin­des. Also von: Mit­be­stim­mung, Teil­ha­be, Par­ti­zi­pa­ti­on „… in allen das Kind berüh­ren­den Angelegenheiten.“

Kin­der und Jugend­li­che ste­hen im Zen­trum aller Bil­dungs­ein­rich­tun­gen – nicht die Lehr­plä­ne. Des­halb for­dern immer mehr Kin­der und Jugend­li­che: Schul­ge­stal­tung mit uns, nicht für uns! Dar­auf haben wir ein Recht!

Natür­lich sieht das Schul­ge­setz Mit­be­stim­mung von Schüler:innen vor. Den­noch ist ein gro­ßer Teil der jun­gen Men­schen mit den Betei­li­gungs­mög­lich­kei­ten nicht zufrie­den. Hier ist es inter­es­sant genau­er hin­zu­schau­en. Denn häu­fig sind die Ent­schei­dun­gen, an denen sie betei­ligt sind banal: strei­chen wir das Klas­sen­zim­mer gelb oder grün? Bedeut­sa­mer ist es, wenn sie mit­ent­schei­den kön­nen, ob die Schul­zeit ver­kürzt oder ver­län­gert wird (hier von 13 auf 12 Jah­re), oder wenn sie an der Fest­le­gung der Unter­richts­the­men betei­ligt sind. Des­halb ist zu über­prü­fen, wie­viel Betei­li­gung im Schul­all­tag steckt, jen­seits for­ma­ler Beteiligungsgremien.

In die­sem Kapi­tel wird von Betei­li­gung gespro­chen. Was das im Ein­zel­nen bedeu­tet, kannst du in der nächs­ten Ein­heit lernen. 

Was denkst du?
Wobei wür­dest du ger­ne mitentscheiden?

Wobei wür­dest du ger­ne mitentscheiden?

Ergeb­nis­se

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Wie schon bei den Schutz­rech­ten ange­spro­chen, gab es die Umfra­ge von Unicef mit dem Namen My place, my rights — Jetzt rede ich! 12.009 Kin­der und Jugend­li­che haben an der Umfra­ge teil­ge­nom­men. Die Umfra­ge umfass­te u.a Betei­li­gungs­mög­lich­kei­ten und ‑wün­sche in der Schu­le, der Stadt oder dem Dorf. Was dort bei her­aus­kam könnt ihr hier nachlesen.