Artikel 12 der UN-KRK spricht von dem Recht seine Meinung zu äußern und dem Recht auf angemessene Berücksichtigung der Meinung des Kindes. Also von: Mitbestimmung, Teilhabe, Partizipation „… in allen das Kind berührenden Angelegenheiten.“
Kinder und Jugendliche stehen im Zentrum aller Bildungseinrichtungen – nicht die Lehrpläne. Deshalb fordern immer mehr Kinder und Jugendliche: Schulgestaltung mit uns, nicht für uns! Darauf haben wir ein Recht!
Natürlich sieht das Schulgesetz Mitbestimmung von Schüler:innen vor. Dennoch ist ein großer Teil der jungen Menschen mit den Beteiligungsmöglichkeiten nicht zufrieden. Hier ist es interessant genauer hinzuschauen. Denn häufig sind die Entscheidungen, an denen sie beteiligt sind banal: streichen wir das Klassenzimmer gelb oder grün? Bedeutsamer ist es, wenn sie mitentscheiden können, ob die Schulzeit verkürzt oder verlängert wird (hier von 13 auf 12 Jahre), oder wenn sie an der Festlegung der Unterrichtsthemen beteiligt sind. Deshalb ist zu überprüfen, wieviel Beteiligung im Schulalltag steckt, jenseits formaler Beteiligungsgremien.
In diesem Kapitel wird von Beteiligung gesprochen. Was das im Einzelnen bedeutet, kannst du in der nächsten Einheit lernen.