Expert:innen meinen, das einige wichtige Dinge in der Konvention fehlen. Deshalb gibt es mittlerweile drei Zusatzprotokolle. Das sind Ergänzungen zum ursprünglichen Vertrag. Diese Zusätze beziehen sich auf: die Rechte des Kindes in bewaffneten Konflikten, die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornographie sowie die Rechte des Kindes Beschwerde wegen Verletzung ihrer Rechte einzulegen.