Sind Partizipation und Beteiligung das Gleiche?
Kapitel 1 von 5
Muss man eigentlich ein bestimmtes Alter haben, um sich beteiligen zu können?? Immerhin gibt es doch auch ein festgelegtes Wahlalter. Mit 18 Jahren kann an den Bundestagswahlen teilnehmen. Aber warum nicht vorher?
Der UN-Kinderrechtsausschuss – das Expertengremium, das die Umsetzung der KRK überwacht – hat sehr bewusst kein Alter für Beteiligung festgelegt. Der Ausschuss fordert vielmehr von den Erwachsenen, dass diese ihr Verhalten an den Fähigkeiten des Kindes/Jugendlichen ausrichten müssen. Das ist interessant, denn es bedeutet, dass Erwachsene junge Menschen nicht einfach bevormunden dürfen, sondern dass sie im Gegenteil die Aufgabe haben, junge Menschen in ihrer Meinungsbildung ausdrücklich zu unterstützen. Erwachsene müssen junge Menschen ermutigen, sich eine Meinung zu bilden und diese angemessen berücksichtigen. Aber: um sich eine Meinung bilden zu können, braucht man Informationen, Zeit und jemanden der Zusammenhänge erklärt und Fragen beantwortet kann.
Übrigens: jeder hat auch das Recht sich nicht zu beteiligen!
Erwachsene müssen die Interessen von Kindern und Jugendlichen angemessen berücksichtigen. Das setzt voraus, dass junge Menschen in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, befragt werden!
Was denkst du? Sollten dann nicht auch Kinder und Jugendliche grundsätzlich an Wahlen teilnehmen können. Also: Abschaffung des Wahlalters?
Verhaltensvereinbarungen zwischen Erwachsenen und jungen Menschen, um einen respektvollen Umgang sicherzustellen! Mitsprache bei Konfliktlösungsverfahren und Disziplinarmaßnahmen, transparentes Beschwerdemanagement